- Erntedankfest Klein Nordende 18.09.2022
Am 18.09.2022 waren wir Teil des Erntedank-Umzugs von Klein Nordende. Obwohl das Wetter sehr durchwachsen war, hat es der Laune nicht geschadet.
- Verkaufsoffener Sonntag 04.09.2022
Ebenfalls vertreten waren wir beim Verkaufsoffenen Sonntag am 04.09.2022. Da dieser unter dem Mott0 „Tanzen, erleben und genießen steht“ konnten wir auch dort etwas aufführen. Repräsentiert wurden wir auch hier von unseren Video Clip Tänzern sowie von einigen Line Dancern
- Hafenfest Elmshorn 2022
Beim diesjährigen Hafenfest in Elmshorn am 28.08.2022 waren wir mit drei unterschiedlichen Tanzrichtungen vertreten. Darunter waren unsere Video-Clip Tänzer*innen, unsere Line Dance Gruppe und ein paar Kids.
- Ehrung vom TSH für Annette und Andreas ReumannLetzte Woche wurden Annette und Andreas Reumann vom Tanzsportverband Schleswig-Holstein für einen großartigen Erfolg geehrt.Das Ehepaar Reumann tanzt in der Standard SIII und konnte sich bei dem Traditionsturnier ‚Goldene 55‘ nach einer Auswertung von insgesamt 4 Turnieren aus dem Jahr 2019 über einen dritten Platz freuen.Genauso freuen auch wir uns und gratulieren euch herzlich zu diesem sportlichen Erfolg!
- Hygiene- und Verhaltensregeln ab dem 19.03.2022
Hygiene-u. Verhaltensregeln ab dem 19.03.2022
Innerhalb geschlossener Räume dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.
Bei Krankheitssymptomen wie Atemnot, Husten, Fieber sowie Geschmacks- und Geruchsverlust ist eine Teilnahme am Sportbetrieb nicht zugelassen.
Der Trainer führt weiterhin eine Anwesenheitsliste der Teilnehmer und sorgt für ausreichende Belüftung. Vor Betreten des Saales sind die Hände zu desinfizieren.
Sollte der Übungssaal noch besetzt sein, darf die nächste Gruppe im Vorraum warten. Da ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht hier Maskenpflicht. Die Maske kann im Übungssaal abgesetzt werden.
Der Duschraum bleibt bis auf weiteres gesperrt.
Zu enge Begegnungen sind in den Toilettenräumen zu vermeiden. Daher bitten wir darum, dass sich max. zwei Personen in den Toilettenräumen aufhalten.
Findet nach Beendigung des Unterrichtes ein Folgeunterricht statt, wird das Gebäude durch die Notausgangstür zum Hof verlassen. Ansonsten kann der Haupteingang genutzt werden.
Der Trainer desinfiziert die Türöffner, Musikanlage und Fensteröffner. Entsprechendes Desinfektionsmittel befindet sich auf dem Podest im großen Saal bzw. auf der Bank im kleinen Saal. Beim freien Training ist dies Aufgabe des Sportlers.
Der Vorstand des TTC Elmshorn
- Verschiebung der Jahresmitgliederversammlung
Liebe Mitglieder,
aufgrund der hohen Inzidenzzahlen werden wir auch in diesem Jahr unsere Jahresmitgliederversammlung nicht im März 2022 abhalten,
sondern sie auf die wärmere Jahreszeit verschieben.
Wir hoffen auf Euer Verständnis.
Euer Vorstand
- Deutschlandpokal Senioren IV, Kombimeisterschaften der Senioren I – III verschoben
Aufgrund der weiter steigenden Inzidenzen und der unklaren Pandemiesituation hat die Veranstaltergemeinschaft des Tanzsportverbandes Schleswig-Holstein, des Hamburger Tanzsportverbandes und des TTC Elmshorn in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tanzsportverband beschlossen, die Deutschen Meisterschaft der Senioren I Kombination, sowie die Deutschlandpokale Senioren IV Standard sowie der Senioren II und III Kombination zu verschieben.
Der ursprünglich geplante Termin am 26. Und 27. März 2022 wird verschoben auf den 28. und 29. Mai 2022.
- Landesverordnung ab 22.11.2021Liebe Mitglieder,
wegen der steigenden Infektionszahlen verschärft Schleswig-Holstein seine Corona-Regeln. Ab Montag haben Ungeimpfte zu Sportangeboten und -veranstaltungen in Innenräumen keinen Zutritt mehr.
Die strikte 2 G-Regelung tritt in Schleswig-Holstein ab Montag dem 22.11.2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 19.12.2021.
Wahrscheinlich von der 2G-Regel ausgenommen, sind in Schleswig-Holstein Kinder und minderjährige Schüler.
Aber wir müssen abwarten, bis die Landesregierung die neue Corona-Verordnung fertiggestellt hat.
- Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 23.08.2021
Die Landesregierung hat sich auf die Eckpunkte für eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, um die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse in Schleswig-Holstein umzusetzen. Die neue Verordnung tritt am Montag, 23. August, in Kraft.
Einheitliche Testregelungen
Zentraler Punkt ist eine landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) für den Zutritt zu Innenbereichen. Die Testpflicht wird für ganz Schleswig-Holstein eingeführt, da die Inzidenz im Land über dem vereinbarten Schwellenwert von 35 liegt. So soll außerdem ein für die Bürger:innen verlässliches und einheitliches Regelwerk geschaffen werden – ohne regionale Ausnahmen.
Hier gilt die Testpflicht
Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab dem 23. August einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) für folgende Bereiche vorlegen:
- Besuche in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Innengastronomie
- Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
- Sport in Innenbereichen (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
- Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts)
- Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen außerschulischer Bildung
Ausnahmen
Die 3G-Regelung gilt nicht für Teilnehmer:innen von Versammlungen, Gottesdiensten sowie für Besucher:innen von Bibliotheken. Auch von der 3G-Regelung ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie Schüler:innen unter 18 Jahren, die regulär zweimal pro Woche in der Schule getestet werden.
- Achtung: Änderung der Trainingszeiten ab 12.07.2021
Ab dem 12.07.2021 starten wir mit neuen Trainingszeiten. Diese sind in unserem Programm zu finden.
- Ein großer Schritt zur Normalität im Sport!
Liebe Mitglieder,
ab dem 28.06.2021 gibt es eine neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus. Die Verordnung ist im Unterschied zu den vorherigen Verordnungen nunmehr vier Wochen gültig.
Für den Sport gibt es folgende neue Regelung: Sportlerinnen und Sportler dürfen in Gruppengrößen bis zu 25 Personen im Innenbereich (Indoor) ohne negativen Testnachweis trainieren.Innerhalb eines geschlossenen Raumes dürfen nur dann mehr als 25 Personen Sport unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern treiben, wenn sie einen aktuellen negativen Test vorlegen können. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. - Der nächste Lichtblick in der Pandemie
Liebe Mitglieder,
endlich ist es so weit, wir dürfen unseren Verein für kontaktlosen Sport und Kontaktsport öffnen. Wir freuen uns, dass wir unsere Tanzsäle wieder mit Leben füllen dürfen.
In der Landesverordnung ab 31.05.2021 ist folgendes geregelt:
1. Die Abstands- und Kontaktregelungen gelten nicht mehr.
2. In einem Saal dürfen max. 25 Teilnehmer (incl. Trainer) gleichzeitig Sport ausführen.
Hier gibt es folgende Regelung:
Wenn mehr als 10 volljährige Personen (incl. Trainer) in einem Raum Sport betreiben, müssen sich alle testen lassen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Gültig ist ein Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unterliegen unter 25 Personen (incl. Trainer) keiner Testpflicht.
3. Die Umkleideräume sowie Duschen dürfen wieder benutzt werden.
Eure Trainer werden weitere Fragen gerne beantworten.
Herzliche Grüße und viel Spaß beim Training.
Euer Vorstand
NewsAlexandra Polz2023-03-31T12:16:33+02:00